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Leibliche Elternschaft - Relevanz und Bedeutung für das Kindeswohl


04.12.15

Leibliche Elternschaft - Relevanz und Bedeutung für das Kindeswohl

«Deutsches Institut für Jugend und Gesellschaft» rückt leibliche Verbindung zwischen Mutter und Kind und ihre Bedeutung für das Kindeswohl in den Blickpunkt

(MEDRUM) Welche Bedeutung der leiblichen Elternschaft beigemessen werden muss, ist Thema der neuesten Ausgabe des Bulletins des Deutschen Institutes für Jugend und Gesellschaft (DIJG). In mehreren umfassenden Beiträgen wird aufgezeigt, dass eine ganze Reihe von Hypothesen, mit denen künstlich entstehende Elternschaft politisch propagiert wird, bei genauer Prüfung nicht haltbar und ethisch fragwürdig oder sogar bedenklich sind.

Zwar spielt die leibliche Elternschaft für die Geburt von Kindern in der gegenwärtigen Gesellschaft unverändert die überragende Rolle, doch durch die heutigen Möglichkeiten einer künstlichen Befruchtung, wie sie beispielsweise bei einer "Leihmutterschaft" praktiziert wird, werden ebenso Kinder geboren, bei denen von vorneherein leibliche und soziale Elternschaft nicht identisch sind. Dabei taucht eine Reihe von Hypothesen auf, die hinterfragt werden müssen, zum Beispiel die Behauptung, es sei völlig egal, ob Kinder bei ihren leiblichen Eltern oder bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern aufwachsen.

ImageVor diesem Hintergrund geht das neueste Bulletin des Deutschen Instituts für Jugend und Gesellschaft (Nr. 23) differenziert auf die leibliche Elternschaft ein und betrachtet diese von zwei Seiten: Erstens wird die herausragende Bedeutung der leiblichen Verbindung zwischen Mutter und Kind, die bereits im Mutterleib ihren Anfang nimmt, dargestellt. Zweitens weist das Bulletin auf medizinische und gesellschaftliche Entwicklungen hin, die u.a. in der Form von Leihmutterschaft oder gleichgeschlechtlicher Elternschaft die Bedeutung und Relevanz der leiblichen Elternschaft für das Kindeswohl entweder negieren oder bewusst übergehen. Doch das Kindeswohl muss aus Sicht des DIJG das entscheidende Kriterium sein, an dem letztlich nicht nur rhetorisch, sondern auch tatsächlich Maß genommen werden muss.

Die Ärztin Christl Vonholdt reißt im Editorial das Problem künstlich entstehender Elternschaft anhand folgenden Falles auf. Sie schreibt: "Ein junger, homosexuell lebender Mann wünschte sich nichts sehnlicher als ein Kind. Was würde näher liegen, als ihm das zu erfüllen? Eine anonyme Eizellspende, der Samen des jungen Mannes, ein reproduktionsmedizinisches Labor und schließlich die Mutter des Mannes, die als Leihmutter den Embryo bis zur Geburt austrug, machten es möglich. Das zuständige englische Gericht entschied jetzt, dass der Sohn der Mutter auch rechtlich die Vaterschaft des Kindes übernehmen darf. In diesem Beispiel sind alle ethisch umstrittenen Bereiche miteinander verwickelt: Eizellspende, Samenspende, möglicherweise Einfrieren der Zellen, künstliche Befruchtung, Leihmutterschaft, homosexuelle Elternschaft (auch homosexuelle Ehe) und Inzest. Das Inzestverbot schützt nicht einfach vor einer problematischen sexuellen Beziehung, sondern verhindert das Schleifen der Grenzen zwischen den Generationen – genau das hat hier aber stattgefunden: Das Kind hat einen Vater, der zugleich sein Bruder ist, denn beide wurden von derselben Mutter geboren. Die Mutter des kleinen Kindes ist zugleich seine Großmutter."

Vonholdt beschreibt also einen Fall, der ohne die Anwendung moderner Möglichkeiten künstlicher Reproduktion völlig ausgeschlossen wäre. Doch ist das, was heute technisch möglich geworden ist, auch ethisch und sozial mit gutem Gewissen vertretbar? Diese Frage müssen sich wohl nicht nur diejenigen stellen, die solche Möglichkeiten - häufig im Ausland - in Anspruch nehmen, um ihre Lebensvorstellungen zu befriedigen, sondern vor allem auch diejenigen, die politisch als Entscheidungsträger an der Gesetzgebung mitwirken, also die gewählten Abgeordneten in den maßgeblichen Parlamenten Bundestag und Bundesrat. 

Die Beiträge im Bulletin des DIJG können als wertvolle Information und Entscheidungshilfe betrachtet werden, um qualifiziert zu politisch wie gesellschaftlich häufig heftig umstrittenen Problemen Stellung nehmen zu können. Hierzu gehört ein Beitrag des European Centre for Law and  Justice, der größte Bedenken in der Frage der Leihmutterschaft anmeldet. Die Praxis der Leihmutterschaft sei mit der Würde des Menschen unvereinbar. Deswegen sollten die europäischen Nationen die Leihmutterschaft verbieten, so das Fazit des Beitrags. Kritisch mit den Wunsch eines Kindes "auf Bestellung" setzt sich auch der Beitrag von Burkhard Hotz auseinander. In seiner Rezension des Buches von Eva Maria Bachinger stellt Hotz heraus, dass dem Wunsch nach "Kindern auf Bestellung" deutliche Grenzen auferlegt werden müssen. Ähnliches gilt auch für den Kinderwunsch in "Homo-Ehen".  So zeigt Jeppe Rasmussen aufgrund seiner Analyse aktueller Studien auf, warum die „Kein-Unterschied"-These bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern, die als "Eltern" fungieren, nicht haltbar ist.

Die Beiträge im Bulletin 23:

Das Deutsche Institut für Jugend und Gesellschaft forscht und informiert zu den Themen:

  • Identität
  • Ehe und Familie
  • Bindung und Identitätsentwicklung
  • Leiblichkeit
  • Identität und Sexualität
  • Männliche und weibliche Identität und Kultur
  • Identitätsverletzungen

Information über das Deutsche Institut für Jugend und Gesellschaft im Internet: → www.dijg.de