Sie sind hier

Diskussion über Zusammensetzung des Deutschen Ethikrates

Deutscher Ethikrat falsch zusammengesetzt? -
Keine Vertretung der Kirchen von Amts wegen

Am Freitag, dem 11. April 2008, kam der Deutsche Ethikrat zu seiner konstituierenden Sitzung in Berlin zusammen. Unter Leitung von Bundestagspräsident Professor Norbert Lammert wurde
Professor Edzard Schmidt-Jortzig, Universität Kiel, zum Vorsitzenden gewählt.
Dr. Christiane Woopen, Privatdozentin an der Universität Köln, und Professor
Eberhard Schockenhoff, Universität Freiburg, wurden als stellvertretende Vorsitzende bestimmt.

Der Deutsche Ethikrat besteht aus 26 Mitgliedern, die naturwissenschaftliche,
medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und
rechtliche Belange in besonderer Weise repräsentieren. Zu seinen Mitgliedern
zählen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den genannten
Wissenschaftsgebieten; darüber hinaus gehören ihm anerkannte Personen an, die in
besonderer Weise mit ethischen Fragen der Lebenswissenschaften vertraut sind.
Der neue zusammengesetzte Deutsche Ethikrat führt die Arbeit des Nationalen Ethikrates fort, der am
11. September 2007 letztmalig getagt hat.

Zur Frage der Repräsentanz von kirchlichen Vertretern im Deutschen Ethikrat, äußerte sich kürzlich der Vorsitzende des Ethikrates: „Ob die jetzige Zusammensetzung unter Repräsentanzgesichtspunkten das Optimum
ist, lässt sich bezweifeln“ sagte Professor Edzard Schmidt-Jortzig gegenüber der „Jüdischen Allgemeinen“. Er bezeichnete es auch als „problematisch“, dass aus den Kirchen jemand von
Amts wegen vertreten sein müsse, also jeweils ein Bischof. Dies hat ihn nun in die Kritik gebracht.
Sein Stellvertreter, der katholische Moraltheologe Prof. Eberhard Schockenhoff (Freiburg), wies diese Äußerungen zurück. Der Ethikrat-Vorsitzende solle nicht das soeben erst zusammengestellte Gremium öffentlich in Frage stellen, meinte Schockenhoff und wies darauf hin, dass dass die Vertreter im Ethikrat kollegial respektiert werden müssten.

Wie idea berichtete, äußerten sich zur Frage der Repräsentanz kirchlicher Vertreter auch Persönlickeiten aus der Politik, die sich für die Zugehörigkeit von Personen aus dem kirchlichen Bereich aussprachen. Dies begrüßte zum Beispiel die Kirchenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Kerstin Griese (Ratingen) ebenso wie die Kirchenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach (Herne), aber auch Vertreter von Bündnis90/Die Grünen, der FDP und der Linken. So verwies man auch darauf, dass die Personen aus dem kirchlichen Bereich nicht durch die Kirchen festgelegt worden seien, sondern durch den Bundestag oder die Bundesregierung benannt wurden. Bischöfe gehörten daher nicht ihres Amtes wegen zum Ethikrat.

Detaillierte Informationen zur namenlichen Zusammsetzung enthält die Rubrik Infothek.