13.11.08
Der Fall Pokrzeptowicz - Kampf einer Mutter um die Sorge für ihr Kind
Grenzüberschreitende Auseinandersetzungen und Mediation als Alternative für das Kindeswohl
(MEDRUM) Ein Aktionskreis in Frankreich, der sich Conseil Européen des Enfants du Divorce (CEED) nennt und sich mit dem Problem "Kinder geschiedener Eltern" befasst, hat im Okober über den Fall Beata Pokrzeptowicz berichtet, der zu den Streitfällen geschiedener Eltern gehört, die in unterschiedlichen Ländern leben und unter Einschaltung der Justiz um das Sorgerecht für ihr Kind streiten. Eine Alternative zu gerichtlichen Auseinandersetzungen bietet die Stelle für "Mediation beim Europäischen Parlament".
Zu den Eltern, die um das Sorgerecht für ihre Kinder kämpfen, gehört Beata Pokrzeptowicz, eine Polin, die nach Deutschland kam, heiratete, Mutter wurde, und für ihren kleinen Sohn Moritz von Geburt an sorgte. Auch nach der Scheidung von ihrem offenbar untreu gewordenen Mann und nach Übertragung der entsprechenden Sorgerechte an ihre Person kümmerte sie sich - jetzt alleine - um ihren kleinen Sohn und sein Wohl. Als sie aber infolge beruflicher Veränderung nach Polen zurückkehrte, wurde ihr der Sohn durch die deutschen Behörden und Gerichte genommen. Er durfte nicht länger an der Seite seiner Mutter sein, sondern hatte in Deutschland zu verbleiben. Am Fall Pokrzeptowicz wird deutlich, welche menschlich Dimension Konflikte annehmen, wenn sich die Eltern trennen und ein grenzüberschreitender Kampf unter Beteiligung von Behörden und Justiz um gemeinsame Kinder ausbricht.
Die Entwicklung des Falles aus Sicht des CEED
Beata Pokrzeptowicz kommt voller Hoffnung als junge Polin nach Deutschland. Sie arbeitet als Lektorin an der Universität Bielefeld. Dort lernt sie den Studenten Dirk M. kennen, den sie heiratet. Sie bekommt von ihm einen Sohn: Moritz, der heute 10 Jahre alt ist. Der Vater hat weniger Zeit für sein Kind, er widmet sich seiner politischen Karriere. Dabei soll er ein Verhältnis mit einer deutschen Frau gehabt haben, die Referatsleiterin im Familienministerium in Düsseldorf ist. Die Eltern trennen sich; bleibt Moritz bei seiner Mutter.
Als die Stelle von Pokrzeptowicz gestrichen wird, bewirbt sie sich an der Universität Danzig, an der sie sechs Monate später eine Stelle antreten kann. Sie bittet das deutsche Familiengericht als sorgeberechtigte Mutter, die Sorge- und Umgangsrechte für ihren Sohn dem geplanten Wechsel nach Polen anzupassen. Für sie ist es im besten Interesse des Kindes, eine regelmäßige Beziehung zu beiden Elternteilen zu pflegen, unabhängig von der Nationalität seiner Eltern. Auch die Pflege von zwei Kulturen und ihrer Sprachen sieht sie als eine Bereicherung für ein europäisches Kind. Sie will dem Kind auch deshalb weiterhin den Kontakt zu seinem deutschen Vater sichern.
Nachdem Pokrzeptowicz angekündigt hatte, dass sie das Land mit ihrem Kind verlassen möchte, wird ihr Vorhaben überraschend als eine "Kindeswohlgefährdung" betrachtet. Sollte sie ins Ausland auswandern wollen, dann ohne ihr Kind, wird ihr zu verstehen gegeben. Anfänglich glaubt sie, dass die Gerichtsbarkeit in Deutschland keinen Unterschied zwischen Deutschen und Nicht-Deutschen machen würde, sondern nur im besten Interesse des Kindes urteilen werde. Pokrzeptowicz wird jedoch im Lauf der Zeit immer klarer, dass sie ihre Einschätzung getrogen hat und die bisher geglaubten Rechte als sorgeberechtigte Mutter gefährdet sind.
Das Familiengericht Bielefeld legt zunächst einen Verhandlungstermin fest, der zwei Tage nach nach ihrem Dienstantritt in Danzig liegt, zu einem Zeitpunkt also, an dem Pokrzeptowicz ihre Wohnung in Deutschland bereits gekündigt, ihre Krankenkasse gewechselt und das Land verlassen hat. Sie sieht sich nun in einem Dilemma stehen: Tritt sie ihre Stelle in Polen an, bevor ein Gerichtsbeschluß ergangen ist, muss sie mit der Aufforderung rechnen, ihr Kind nach Deutschland zurückkehren zu lassen. Sollte sie in Deutschland bleiben, um eine Gerichtsentscheidung abzuwarten, muss sie von der Sozialhilfe leben, was ihre Aussichten, das Sorgerecht zu erhalten, jedoch erheblich verschlechtern würde.
Beata Pokrzeptowicz trifft schließlich die Entscheidung, nach Polen umzuziehen und teilt dies dem Vater ihres Kindes mit. Dieser schaltet daraufhin das Jugendamt ein. Innerhalb eines Tages wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihren Sohn auf das Jugendamt übertragen. Sie wird als sorgeberechtigte Mutter dazu nicht angehört.
Als Pokrzeptowicz aus Polen zur Verhandlung nach Deutschland kommt, beschließt das deutsche Gericht, vor einer Entscheidung über Sorge- und Umgangsrechte ein Gutachten in Auftrag zu geben. Der polnischen Mutter legt es nahe, nach Polen zurückzukehren und dort ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Ihr Kind soll sie in Deutschland belassen, obwohl ihr seit der Scheidung von ihrem Mann das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen worden war und ihr Sohn bei ihr aufwuchs.
Beata Pokrzeptowicz kehrt dennoch mit ihrem Kind nach Polen zurück. Nachdem sie mehrere Monaten vergeblich auf einen deutschen Gerichtsbeschluss gewartet hatte, schaltet sie die polnische Gerichtsbarkeit zur Unterstützung ein. Sie tut dies in der Auffassung, ihr Kind sei nicht nur ein deutsches, sondern auch ein polnisches Kind. Dies nimmt der deutsche Richter wiederum zum Anlass, von der polnischen Justiz die unverzügliche Herausgabe des Kindes zu fordern. Und innerhalb kürzester Zeit wird die polnische Mutter mit internationalem Haftbefehl gesucht.
Nach wenigen Tagen wird das zuständige polnische Gericht über das Warschauer Justizministerium angewiesen, für die Rückführung des Kindes im Rahmen des Rückführungsverfahrens nach dem so genannten Haager Kinderübereinkommen (HKÜ) nach Deutschland zu sorgen. Dem nicht-deutschen Elternteil wird versprochen, einen großzügigen Umgang mit dem Kind zu gewähren. Ohne sich mit den Gegebenheiten des Falles näher zu befassen, sorgen die polnischen Behörden für die Rückführung des Kindes nach Deutschland. Aufgrund dieser Verfahrensweise sieht sich Beata Pokrzeptowicz auch als polnische Mitbürgerin - ihr Kind betreffend - alleine der deutschen Gerichtsbarkeit ausgesetzt.
Moritz kam im Juni 2004 nach Deutschland zurück. Seitdem hat er mit seiner Mutter nie wieder zusammengelebt. Seit 2006 ist der Kontakt (Telefon, Briefverkehr) zu ihr völlig unterbunden worden. Dass sie für das Kind von seiner Geburt an gesorgt hatte, dass der deutsche Vater des Kindes seine ehemalige Frau betrogen und Mutter und Kind im Stich gelassen hatte, soll für die getroffenen Entscheidungen und Konsequenzen unerheblich gewesen sein. Der deutsche Vater, Dirk M., und seine deutsche Stiefmutter, Hildegard K., seien imstande gewesen, ihr den Sohn mit den Mitteln der deutschen Justiz und staatlicher Behörden wegzunehmen. Dirk M. ist im Düsseldorfer Wirtschaftsministerium tätig. Hildegard K. leitet ein Referat im Familienministerium in Düsseldorf.
Beata Pokrzeptowicz wandte sich an deutsche Gerichte, das Jugendamt, das Familienministerium, das Justizministerium, den Petitionsausschuss, die Presse, deutsche Politiker und Abgeordnete im Europaparlament, um mit ihrem Kind weiter zusammen sein zu können. Alle Bemühungen seien jedoch vergeblich gewesen. Ihre Anstrengungen seien "belächelt" und verworfen worden.
Beata Pokrzeptowicz wird inzwischen mit internationalem Haftbefehl wegen Kindesentführung gesucht, da sie 4 Jahre nach der Trennung von ihrem Sohn ohne Genehmigung mit ihm einen gemeinsamen Urlaub verbringt.
CEED-Video mit Beata Pokrzeptowicz
Die Geschichte der Beata Pokrzeptowicz und ihres Sohnes Moritz sei keine Ausnahme, so CEED. Nach Auffassung der CEED sind Politik und Gesetze in Deutschland darauf angelegt, "binationale" Kinder wie Kinder zu betrachten, die "Eigentum" einer deutschen Gemeinschaft sind. Deswegen seien alle Maßnahmen daran ausgerichtet, diese Kinder in Deutschland zu behalten oder für ihre Rückführung nach Deutschland zu sorgen, gleich ob dies im Einzelfall dem Interesse des Kindeswohls diene und gegenüber den betroffenen Elternteilen gerecht sei.
Vor diesem Hintergrund appelliert CEED im Fall Pokrzeptowicz an die Europäische Kommission, an die Regierungen Europas, insbesondere die französische, an das Europaparlament und an den Europarat, sich gegen eine Rückführung von Kindern nach Deutschland einzusetzen, solange die Bundesrepublik Deutschland nicht willens sei, die Macht der Jugendämter aufzuheben, weil diese aus Sicht des CEED als ein Instrument tätig sind, mit dessen Hilfe Elternteilen und Kindern Unrecht widerfahre.
CEED hat auf einer Internetseite ein Video mit dem Titel „Das Skandal- Interview der Beata..." veröffentlicht, das Olivier Karrer mit der polnischen Mutter gedreht hat. Oliver Karrer (Vice-Président du CEED) ist selbst ein Vater, der seinen Sohn viele Jahre nicht mehr gesehen hatte, seit dieser mit seiner Ex-Frau in Deutschland lebt. Das CEED-Video macht die Dimensionen menschlicher Tragik in Lebensentwicklungen von Kindern und Elternteilen deutlich, in denen Familien aufgrund der Trennung von Elternteilen über Landesgrenzen hinweg auseinanderbrechen.
Die Darstellung des Falles durch CEED ist auch ein Dokument dafür, welchen politischen Anschuldigungen deutsche Stellen aufgrund unserer belasteten Geschichte des letzten Jahrhunderts auch heute noch immer wieder begegnen. Klischees, Ressentiments und Verdächtigungen gehören leider noch nicht der Vergangengheit an, sondern brechen in solchen Fällen neu auf, auch wenn sie vermutlich nicht für eine Mehrheit europäischer Mitbürger charakteristisch sind. MEDRUM distanziert sich daher ausdrücklich von allen CEED-Vergleichen der heutigen Verhältnisse und Bestrebungen mit NAZI-Deutschland und von damit verbundenen, unhaltbaren politischen Vorwürfen und Anschuldigungen gegenüber deutschen Stellen.
Verfahrensweise nach dem Haager Kinderübereinkommen
In dem hier geschilderten Fall der Polin Beata Pokrzeptowicz liegen die Verhältnisse genau umgekehrt wie im Fall einer deutschen Mutter aus dem Stuttgarter Raum, deren Kinder nach Thailand zurückgeführt werden müssen wie MEDRUM berichtete. Im Streitfall "Thailand" dürfen die Kinder nicht bei ihrer deutschen Mutter in Deutschland bleiben, weil die internationalen rechtlichen Verfahrensregeln nach dem HKÜ grundsätzlich eine Rückkehr in das Land vorsehen, in dem die Kinder zuletzt gelebt haben, in diesem Fall: Thailand. So haben es das Landgericht und Oberlandesgericht Stuttgart entschieden. Diese Regeln werden mit den Worten beschrieben: "These rules ... give the primary responsibility to the authorities of the country where the child has his or her habitual residence ..." Im Fall Pokrzeptowicz sieht diese Regel den Verbleib des Kindes in Deutschland vor, weil der Sohn von Beata Pokrzeptowicz zuletzt hier gelebt hatte. Diese Regelung bedeutet in beiden Fällen, dass damit die Entscheidung über das Wohl und Wehe des Kindes auch der Gerichtsbarkeit desjenigen Landes obliegt, in dem sich das Kind aufzuhalten hat, unabhängig davon, wie die Elternteile und ihre Kinder davon jeweils persönlich betroffen sind und unabhängig davon, welche konkreten Lebensumstände bei den Betroffenen vorliegen. Davon können zwar Ausnahmen gemacht werden, sie sind jedoch in der Regel vom Einvernehmen zwischen den Gerichtsbarkeiten der betroffenen Staaten abhängig.
Die festgelegten Verfahrensweisen und Entscheidungen sind für die Betroffenen oft schmerzlich und schwer erträglich. Auch im Fall Pokrzeptowicz führte dies zu großen persönlichen Härten, wie das Interview mit der leidenden Mutter zeigt, das trotz aller kritikwürdigen politischen Feststellungen und Wertungen, die damit verknüpft worden sind, menschliche Erfahrungen und Bedrückungen widerspiegelt, die betroffen und nachdenklich machen. Auch dies ist ein Fall, in dem erhebliche Zweifel bestehen, ob man dem Kindeswohl bestmöglich gerecht geworden ist.
Die Mediation des Europäischen Parlamentes
Dass die geltenden Regelungen bei der Anwendung und Auslegung zu Problemen führen, ist auch dem Europäischen Parlament bewußt. Aufgrund der zunehmenden Zahl der Fälle von grenzüberschreitenden Konflikten und Kindesentziehungen wurde deshalb eine Stelle zur Mediation eingerichtet. Sie soll helfen, die Konfliktbeteiligten zu einem freiwilligen und außergerichtlichen Verfahren zur Reglung der Konfliktsituation zu führen. Dort werden zahlreiche Fälle betreut, deren Beteiligte ihren Aufenthalt in Ländern wie Belgien, Frankreich, Spanien, Deutschland, Polen, Italien, Irland, Portugal, Schweden, Ungarn, Groß Britannien aber auch in den USA, Georgien, Südafrika, Neuseeland, Paraguay und Kanada haben. Nach den bisherigen Erfahrungen wird die Möglichkeit einer Mediation zu selten in Anspruch genommen. Sie ist häufig nicht bekannt. Sie setzt die Bereitschaft beider Elternteile zur Mediation voraus und führt oft zu schnelleren, unaufwändigeren Lösungen, die zeit- und kostenträchtige gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden helfen. Die Arbeit dieser Stelle richtet sich zum einen am Haager Kinderübereinkommen und zum anderen an der Charta der Grundrechte der Europäischen Union aus, die vor allem am Wohl des Kindes orientiert ist. In Artikel 24 der Charta sind dafür drei Grundsätze verankert:
Seit 2004 ist die deutsche Europaabgeordnete Evelyn Gebhardt (SPD) als Mediatorin ernannt. Von ihr werden Fälle aufgenommen, sie stellt Verbindung zu den beteiligten Behörden her und vermittelt Mediatoren, die gemeinsam mit den Eltern ohne Richter und Anwälte Lösungen für Sorgerechtsfragen zum Wohl des Kindes erarbeiten.
Interview mit Beata Pokrzeptowicz -> CEED-Video
Information über CEED -> ceed-europa.eu
MEDRUM-Artikel -> Zur Rolle des Kindeswohls bei Entscheidungen deutscher Gerichte
Information über Mediation -> Mediatorin des Europäischen Parlaments für Kindesentziehungen
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Leserbriefe
Deutschen Gerichten fehlt Unabhängigkeit, Wesen der Demokatie
Von Regierungsmitgliedern und Botschaften anderer Staaten werden seit vielen Jahren brisante Fälle von internationalen Kindschaftskonflikten an die deutsche Regierung herangetragen. Nun beschäftigen sich auch die Abgeordneten des Europaparlaments damit. Besonders ausländische Eltern gerieten in einige Aussehenserregende Konflikte mit deutschen Behörden und der Justiz. Auch deutsche Betroffene informieren die Öffentlichkeit durch publizieren im Internet. Im Artikel 8 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (EMRK) ist das Familienleben geschützt. Doch deutschen Gerichten fehlt die Unabhängigkeit, ein Wesensmerkmal der Demokratie, um rechtsuchende Bürgern dieses Menschenrecht gegen das Jugendamt und andere Behörden zu sichern.
Walter Keim
http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/familienrecht.htm
Abseits von Gesetzen, hat je
Abseits von Gesetzen, hat je einer ueberlegt wie herzlos und unhuman diese Unmenschen sind die so etwas einem Kind antun und ihn seine Mutter unter Aufsicht sehen lassen? Wie demuetigend, wie ungeheuer herzlos. Gesetze sind nicht geschaffen um die Menschlichkeit abzuschaffen sondern Menschen vor Kriminalitaet zu schuetzen. Leider wird in Deutschland ein Kriminaeler unterstuetzt, in diesem Fall, der Erzeuger dieses Kindes, der nicht weiss was es heisst Vater zu sein.