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Der Fall Frauke Petry: Wem gehört das Mandat?

Titel: 
Der Fall Frauke Petry: Wem gehört das Mandat?
Quelle: 
Bayerischer Rundfunk
vom: 
28.09.17
Zum Inhalt: 

Zur Bundestagswahl war Frauke Petry noch als prominentes Gesicht der AfD angetreten, ihren Stimmkreis gewann sie mit gut 37 Prozent und holte damit ein Direktmandat. Zur Bundestagsfraktion der AfD will sie aber nicht gehören, ihr Austritt aus der Partei ist nur noch eine Zeitfrage. Ist das juristisch zulässig?