Sie sind hier

Gericht rehabilitiert Eltern nach falscher Verdächtigung durch Jugendamt


12.01.09

Gericht rehabilitiert Eltern nach falscher Verdächtigung durch Jugendamt

(MEDRUM) Der "Spiegel" hat am 08.01.09 von einem Fall berichtet, in dem Eltern durch den falschen Verdacht einer Jugendamtsmitarbeiterin in die Verzweiflung getrieben wurden und jetzt ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 EURO zugesprochen bekommen haben.

Nach dem Bericht des Wochenmagazins wurde den Eltern im Jahr 2006 ihre vierjährige Tochter entzogen, weil eine Mitarbeiterin des Jugendamtes die Eltern verdächtigte, ihr Kind mißhandelt zu haben, das mit einem blauen Auge im  Kindergarten erschien. Ein Arzt der Münchner Kinderklinik soll damals bestätigt haben, dass die Verletzung nur von einer Mißhandlung stammen könne. Den Vater des Kindes, der den Vorwurf energisch bestritt, trieb dies in die Verzweiflung. Weil er gedroht hatte, sich das Leben zu nehmen, wurde er psychiatrisch behandelt.

Einige Wochen nach der damaligen Inobhutnahme des Kindes stellte sich allmählich heraus, dass die Verdächtigungen nicht haltbar waren. Der Vermutung der Jugendamtsmitarbeiterin erwies sich als falsch. Auch der Arzt der Kinderklinik hatte sich geirrt. Das Kind hatte sich entgegen aller Verdächtigungen tatsächlich an einer Tür gestoßen, wie die Eltern von Anfang an beteuerten. Es wurde ihnen allerdings nicht geglaubt. Ein Münchner Gericht hat die Eltern jetzt rehabilitiert und verurteilte die Universität München, als Träger der Kinderklinik, den Eltern ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro zu zahlen.

Der Fall weckt Erinnerungen an den Fall der Familie Gorber aus Überlingen am Bodensee, in dem die Eltern durch das nachbarschaftliche Umfeld in Verruf gebracht wurden und argwöhnisch gläubige Jugendamtsvertreter in einer Blitzaktion mit Hilfe von Polizeitransportwagen 6 Kinder abtransportierten und in Kinder- und Jugendheime verbrachten, während der Familienvater seine erkrankte, hochschwangere Frau im Krankenhaus besuchte. Die Eltern wurden als religiöse Spinner bezeichnet, deren Kinder einem Zwangssystem ausgesetzt seien, und deren Vater gewalttätig und unberechenbar sei, lauteten einige der Verdächtigungen, von denen sich das Jugendamt bei seinem überfallartigen Vorgehen im Januar letzten Jahres gegen die Eltern leiten ließ. Fünf minderjährige Töchter und ein jetzt dreijähriger Sohn mussten daraufhin gegen ihren Willen 7 Monate in äußerst ungeliebten Heimen verbringen. Eltern und Kinder mussten sich zum Teil mehrfach psychiatrischen Begutachtungen unterziehen. 9 Monate später entschied das zuständige Familiengericht, dass die Kinder wieder bei ihrer Familie leben dürfen, die noch drei weitere Kinder hat. Familie Gorber durchschritt im letzten Jahr ein langes Martyrium. Sie blicken nun mit denkbar schlechten Erinnerungen dem 15. Januar entgegen. In drei Tagen jährt sich erstmals der Tag, an dem ihnen im letzten Jugendamt und Polizei ihre Kinder wegnahmen.

Vorfälle der hier geschilderten Art sind Anlaß für ein Bündnis von Personen und den Menschenrechtsverein Curare e.V., die am 2. Februar in Genf wegen Verstößen von Jugendämtern gegen Menschenrechte vor den Vereinten Nationen demonstrieren wollen. Dabei soll eine Protestnote unter Mitwirkung betroffener Kinder übergeben werden.  Es wird erwogen, dieser Protestnote eine Fallsammlung beizufügen, die derzeit von EUCARS (European Corruption Analysis and Reduction Service) erstellt wird.

Bereits 2007 wurden bedenkliche Verfahrensweisen von Jugendämtern von der Präsidentin der INGO Konferenz des Europäischen Rates (Internationale Nichtregierungsorganisationen), Annelise Oeschger, zum Anlaß genommen, dem Europäischen Parlament eine "Bamberger Erklärung" als Petition zu übergeben.


Spiegel-Artikel -> Eltern erhalten 20.000 Euro Schmerzensgeld

MEDRUM-Artikel

-> Wie verhalten sich Jugendämter?

-> David Gorber - aus dem Kinderheim vor die Vereinten Nationen

-> Demonstration für Menschenrechte vor den UN